Die Vorarlberger ÖVP präsentierte am Freitag, 3.11., „klare Regeln“ für Asylwerber. Dabei bekennt sich die ÖVP Vorarlberg zur Rückführung krimineller Asylbewerber und für gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge.
Ein zentraler Punkt für die Vorarlberger Volkspartei ist die Unterscheidung der drei Themenbereiche: Es
muss strikt unterschieden werden, ob Menschen auf der Flucht vor Krieg sind, ob sie als Flüchtlinge Asyl
suchen oder als Migrant:innen auf der Suche nach einem besseren Leben sind. Diese Gruppen haben
jeweils andere Erwartungen und Bedürfnisse, auch die rechtlichen Grundlagen und damit die
Vorarlberger Möglichkeiten unterscheiden sich sehr.
Bekenntnis zur Flüchtlingskonvention, klares Ja zur Hilfe von Kriegsvertriebenen
Asyl wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen oder wegen ihrer politischen
Überzeugung verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. In Österreich verteilt der Bund
Asylsuchende nach einem Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer auf.
Fliehen Menschen hingegen vor bewaffneten Konflikten nach Österreich, gelten sie als Kriegsflüchtlinge
und erhalten auf Basis einer Verordnung des Bundes ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Das gilt
aktuell etwa für Menschen, die vor Kriegsausbruch legal in der Ukraine lebten.
Die Vorarlberger Volkspartei bekennt sich klar dazu, dass Menschen, die aus den oben genannten
Gründen verfolgt werden oder vor bewaffneten Konflikten fliehen, in Vorarlberg Asyl erhalten. Diese
Menschen sind angemessen unterzubringen und entsprechend zu versorgen. Ergänzend braucht es
schnelle und wirksame Hilfe vor Ort, um Kriegsflucht zu vermeiden. Aktuell befinden sich in Vorarlberg
3.220 Personen in der so genannten Grundversorgung. Knapp die Hälfte davon sind ukrainische
Staatsangehörige, 1.225 Personen befinden sich in einem Asylverfahren.
Klare Regeln für Asylwerbende
Die Volkspartei setzt auf klare Regeln für alle Menschen, die um Asyl angesucht haben und nun in
Vorarlberg leben:
- „Vorarlberg Kodex“ für alle beim Start der Grundversorgung
Künftig unterschreiben Asylwerbende den „Vorarlberg Kodex“ bereits bei der Übernahme in die
Grundversorgung, nicht wie bisher erst bei positivem Asylbescheid. Vorarlberg ist das einzige
Bundesland, das für Asylwerbende kostenlose Deutschkurse anbietet und finanziert. Im Gegenzug
wird erwartet, dass Asylwerbende gemeinnützige Arbeit etwa bei Gemeinden oder Vereinen
leisten. Sprache und Mitarbeit in der Gesellschaft sind zentrale Faktoren, damit Integration
überhaupt gelingen kann. Asylwerbende sollen deshalb zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet
werden können. Diese Forderung wurde bereits von Klubobmann Roland Frühstück Anfang des
Jahres öffentlich zur Diskussion gestellt. Solch eine Maßnahme soll die Integration fördern und die
Akzeptanz von Asylwerbern in der Bevölkerung erhöhen. - „Integrationsvereinbarung plus“ für alle
Als erstes Bundesland hat Vorarlberg bereits 2016 eine so genannte Integrationsvereinbarung
eingeführt, die der Bund später übernommen hat. Die Vereinbarung fasst „geben und nehmen“,
also Verpflichtungen und Rechte zusammen. Auch Sanktionen sind vorgesehen, wenn die
Unterzeichnenden etwa die deutsche Sprache nicht lernen. Diese verpflichtenden Vereinbarungen
gelten, bis die entsprechenden Personen im Arbeitsmarkt integriert sind oder das Land verlassen.
Die Integrationsvereinbarung wird überarbeitet und auch verstärkt kommuniziert. Neu gilt sie auch
bei negativen Asylentscheidungen. - Rückführung und Abschiebung müssen die Normalität werden
Auf besonderes Unverständnis stoßen rechtliche Hürden bei der Rückführung, vor allem bei
kriminellen Asylwerbenden. Grundsätzlich sind alle Staaten völkerrechtlich zur Rückübernahme
verpflichtet, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Hier fehlen leider die
rechtlichen Möglichkeiten. Die Bundesregierung muss bestehende Rückführungsabkommen
weiterentwickeln und mit zusätzlichen Ländern weitere Abkommen abschließen.
Gewollte (Arbeits-)Migration ja, aber nicht als Ausweg bei negativem Asylverfahren
Suchen Menschen aus eigenem Willen und freiwillig eine neue Heimat, um dort zu leben und zu
arbeiten, spricht man von Arbeits-Migration. Die rechtliche Grundlage dafür ist in Österreich das
Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz. Auch künftig soll die Rot-Weiß-Rot-Karte nur aus dem Ausland beantragt werden können, weil aus Sicht der Vorarlberger Volkspartei Asyl und Arbeits-Migration nicht miteinander vermischt werden dürfen. Die Verfahren sind zugunsten von Antragstellenden und Wirtschaft zu vereinfachen, Gehaltsgrenzen und die Art von Befähigungsnachweisen müssen an die Praxis angepasst werden. Auch Lehrlinge mit Einstellungszusage sollen neben Schüler:innen künftig die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können. - Asyl und Flucht: Bund und EU sind gefordert
Die Vorarlberger Volkspartei fordert einen konsequenten und verstärkten Schutz der EU-Außengrenze.
Wichtig sind auf europäischer Ebene zudem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, die finanzielle
Unterstützung der betreffenden Länder durch die EU, ein einheitliches Grenz- und Visaregime und die gerechte Verteilung geflüchteter Menschen auf alle EU-Länder.
So sollte es möglich sein, dass beispielsweise Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten binnen 72 Stunden die – ablehnende – Entscheidung erhalten können. Ist das nicht möglich oder ergeben sich
asylrelevante Hinweise, soll in den Asylverfahren die derzeitige Entscheidungsfrist von maximal drei
Monaten beibehalten werden.
Good luck and lasting success
Versprechen sie schon lange…Taten sehe ich keine