In den letzten Jahren sind vermehrt leistungsstarke und gefährliche Laserpointer auf dem Markt aufgetaucht – insbesondere über Online-Plattformen. Viele dieser Geräte überschreiten die zulässigen Grenzwerte für Laserstrahlung und sind in der Schweiz und der EU verboten. Doch die Gefahr bleibt oft unsichtbar – und hochriskant.
🔬 Was macht einen Laserpointer so gefährlich?
Laserpointer bündeln Licht extrem stark. Besonders bei Geräten höherer Laserklassen (z. B. 3B oder 4) kann der Strahl selbst aus einiger Entfernung in das Auge eindringen und dort schwerwiegende Schäden verursachen – darunter Verbrennungen auf der Netzhaut, Löcher oder sogar vollständige Erblindung. Auch die Haut kann bei direktem Kontakt geschädigt werden.
Kinder sind besonders gefährdet, da sie das Risiko oft nicht einschätzen können und instinktiv in den Strahl sehen. Zudem können Laser auch blenden – mit Nachbildern oder kurzfristigem Sehverlust, was etwa im Straßenverkehr oder in der Luftfahrt zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann.
🧾 Gesetzliche Regelung in der Schweiz
Seit dem 1. Juni 2019 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG). Noch strenger wurde es ab dem 1. Juni 2021: Seither sind nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt – und das ausschließlich für Zeigezwecke in Innenräumen (z. B. bei Präsentationen).
Verboten sind Besitz, Einfuhr, Durchfuhr, Abgabe und Angebot von Laserpointern der Klassen:
- 1M
- 2
- 2M
- 3R
- 3B
- 4
Auch Geräte ohne klare oder fehlerhafte Klassifizierung fallen unter das Verbot.
🔍 Wie erkenne ich einen verbotenen Laserpointer?
Er trägt eine Kennzeichnung wie „Klasse 3A“, „IIIA“, „1C“ oder gar keine.
Die Beschriftung nennt eine der verbotenen Klassen (z. B. 3B oder 4).
Er wird als Spielzeug, Showlaser oder Tiervertreiber beworben.

💡 Wichtig: Auch sogenannte „Infrarot-Laser“, die nicht sichtbar strahlen, unterliegen denselben Regelungen.
🧯 Was tun mit einem verbotenen Laserpointer?
Solche Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Sie sollten im Elektroschrott entsorgt werden – Batterien oder Akkus vorher entfernen. Entsorgungsstellen findet man z. B. unter recycling-map.ch.
🛑 Kein Spielzeug – auch wenn’s so aussieht
Viele Laserpointer werden als Gadgets, Werbegeschenke oder Katzenspielzeuge verkauft. Doch gemäß Schweizer Gesetz gelten alle von Hand führbaren Lasereinrichtungen, die zu Zeige-, Vergnügungs-, Abwehr- oder Vergrämungszwecken genutzt werden können, als Laserpointer – und sind entsprechend reguliert.
✅ Sichere Alternativen
Das BAG empfiehlt:
Die integrierte Zeigefunktion von Präsentationsprogrammen zu nutzen
Virtuelle Laserpointer (z. B. per Software) statt physischer Laser zu verwenden
Fazit:
Laserpointer sind kein harmloses Spielzeug. Sie können Menschen verletzen, Verkehr gefährden – und sind in vielen Fällen illegal. Ein bewusster und regelkonformer Umgang schützt uns alle.
🔗 Mehr Informationen:
Bundesamt für Gesundheit – Laserpointer