Amoklaufdrohung am BG Blumenstraße in Bregenz

Am 28.02.2024 wurde in einem Mädchen-WC im BG Blumenstraße der Schriftzug „Amoklauf“ und „4.3.“ festgestellt, welcher als Androhung einer Gefahrenlage für den kommenden Montag 04.03.2024 verstanden werden könnte.

In gemeinsamer Abstimmung der Schulleitung, dem Bezirkspolizeikommando und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird der Schulbetrieb vorerst aufrecht erhalten, auch wenn die Lage grundsätzlich ernst genommen wird.

Die Polizei ist bereits ständig mit zivilen Kräften vor Ort, am Montag wird auch sichtbare Präsenz der Einsatzkräfte sichergestellt.
Die Eltern wurden informiert und werden angehalten, allfällige Hinweise an die Direktion oder das Bezirkspolizeikommando Bregenz zu melden.

Das Schreiben an die Eltern liegt vonanews.at vor:

Liebe Eltern!

Auf Grund eines Schriftzuges auf dem Mädchen WC im ersten Stock („Amoklauf 04.03.“), den man als Drohung interpretieren kann, musste ich gestern Vormittag die Polizei informieren.

Auch wenn es zur Zeit sonst keine weiteren Hinweise gibt, nehmen wir dieses Thema immer ernst.

Nach gemeinsamer Absprache mit den zuständigen Beamten wird der Schulbetrieb am kommenden Montag stundenplanmäßig stattfinden.

Dennoch möchten wir Sie darüber informieren, dass die Polizei bereits heute und morgen, verstärkt jedoch am Montag, in sichtbarer Präsenz vor Ort sein wird und dies mit flankierenden Maßnahmen begleitet wird.

Am Freitag werden wir in der ersten Stunde eine Klassenvorstandsstunde abhalten und das Thema in den Klassen ansprechen.

Wir bitten Sie gleichzeitig, das sensible Thema und die daraus resultierenden Folgen auch mit Ihren Kindern zeitnah zu Hause zu besprechen. Sollte Ihr Kind Hinweise zu diesem Schriftzug haben, bitten wir Sie um umgehende Information an uns bzw. an das Bezirkspolizeikommando Bregenz (0591338120300).

Sollte der Verursacher/die Verursacherin bis nach der Klassenvorstandsstunde nicht bekannt sein, ist bei nachträglicher Ausforschung des Verantwortlichen/der Verantwortlichen mit einer Verrechnung der durch den polizeilichen Einsatz entstandenen Kosten zu rechnen.

In der Hoffnung, dass sich der Vorfall positiv lösen lässt, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dir. Mag. Klaus König

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