Landtagsanfrage an LR Tittler zu neuem Wohnpaket liegt vor
Das vor kurzem präsentierte Wohnpaket der Landesregierung ist noch immer in aller Munde: „Sowohl wichtige Interessensvertretungen als auch die politischen Parteien haben sich zum Paket eingehend geäußert. Das zeigt schon die Bedeutung dieser Initiative, die unter der Federführung von Landesrat Marco Tittler auf den Weg gebracht wurde. Mich freut es, dass dieses für viele Menschen im Land so wesentliche Thema nun in dieser Breite diskutiert wird“, betont VP-Wohnbausprecher Harald Witwer.
Damit dieses Paket auch auf Ebene des Landtags entsprechend Raum erhält, hat der Wohnbausprecher der Volkspartei eine umfangreiche parlamentarische Anfrage an Landesrat Tittler formuliert, von deren Beantwortung sich Witwer weitere Details zu den einzelnen Stellschrauben des Pakets erhofft: „Das Thema Wohnen in Vorarlberg ist sehr komplex. Hier reicht es nicht, wenn man eine Maßnahme beschließt und umsetzt. Es braucht ein Bündel an Maßnahmen, das die Bereiche Wohnbeihilfe und Gemeinnütziger Wohnbau ebenso umfasst wie Maßnahmen zu Förderung des Eigentum-Erwerbs, etwa durch die Wohnbauförderung.“
Zusätzlich braucht es neue Denkansätze „Outside the box“ wie es Witwer formuliert, um das Wohnen in Vorarlberg insgesamt wieder bezahlbarer zu gestalten: „Der neue Bodenfonds ist hier ein gutes Beispiel, wie das Land bereit ist, ausgetretene Pfade zu verlassen und bewusst neue Wege beschreitet.“
Bund hat Hausaufgaben zu erledigen
Wichtig wäre aus Sicht von Witwer, dass nun der Bund in seinem Kompetenzbereich ebenfalls seine Hausaufgaben macht: „Wir brauchen eine deutliche Lockerung der bestehenden KIM-Verordnung, damit der Eigentumserwerb in Vorarlberg erleichtert wird. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass eine Verländerung des Mietrechts dem Wohnungsmarkt insgesamt guttun würde, weil dadurch Mietverträge den regionalen Verhältnissen entsprechen würden! Unterm Strich würden dadurch mehr Wohnungen angeboten.“ Wichtig ist für Witwer zudem die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Finanzierungskosten bei der Wohnraumbeschaffung. Auch die Pauschalierung von Gebühren anstatt der bestehenden Prozentsätze etwa bei der Grundbucheintragungsgebühr würde den Erwerb von Eigentum deutlich erleichtern: „Das gilt natürlich auch für die Abschaffung der Grunderwerbssteuer auf das erste Eigentum. Dadurch würde den Gemeinden jedoch eine ganz wesentliche Einnahme entgehen. Dieser Entfall müsste natürlich den Gemeinden durch den Bund ersetzt werden“, betont Witwer. Auch beim wichtigen Thema Sanierung könnten zusätzliche Bundesmittel bei der Erreichung der Klimaziele ein Turbo sein, ist Witwer überzeugt.